
ÖR142 Polizei- und Ordnungsrecht | Der Nichtstörer
About this episode
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten
"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht ab und behandeln die Ausnahme: die Inanspruchnahme des Nichtstörers – auch bekannt als polizeilicher Notstand.
Grundsatz bleibt: In Anspruch genommen werden kann nur, wer für eine Gefahr verantwortlich ist. Nur ausnahmsweise darf die Polizei auf nicht verantwortliche Personen zurückgreifen – wenn die Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist. Dahinter steht eine Aufopferungspflicht des Einzelnen für die Allgemeinheit, die auf der Sekundärebene durch einen Entschädigungsanspruch ausgeglichen wird (vgl. § 51 POG RLP).
Zwei Klausurklassiker: Der Vermieter mit Räumungstitel ist kein Störer. Die Teilnehmer einer friedlichen Versammlung sind gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten keine Störer. In beiden Fällen kommt nur eine Inanspruchnahme als Nichtstörer in Betracht.
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