
Steuerrecht: Kryptowährungen sind wirtschaftlich wertvoll!
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Wenn Sie bereits mit Kryptowährungen gehandelt haben oder handeln möchten, sollten Sie die neueste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.02.2023 beachten: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig.
Virtuelle Währungen sind Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen gehandelt werden. Weil Bitcoin, Ethereum & Co. auf Handelsplattformen wie Kryptobörsen gehandelt werden können, einen Kurswert haben – unabhängig ob Algorithmus oder nicht – und weil man sie auch für Zahlungsvorgänge verwenden kann, sind sie wirtschaftlich wertvoll.
Die Gewinne aus dem Ver- und Ankauf von diesen Kryptowährungen sind folglich private Veräußerungsgeschäfte. Sie unterliegen deswegen dem Einkommenssteuergesetz. Bei einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr muss der Gewinn versteuert werden. Nach Ablauf von 365 Tagen fällt jedoch keine Steuer an und der – im Gegensatz zu Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds, ETFs oder Zertifikaten – positive Effekt der Steuerfreiheit tritt ein.
Mein Fazit: Das BFH-Urteil ist zu begrüßen, weil es für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt und die steuerlichen Vorteile von Kryptowährungen stärkt!
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